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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratungs-, Coaching-, Workshop- und Umsetzungsleistungen von STRATUM Consulting, einer Marke der Stratum Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt).

Stand: 21. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Stratum Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Marcusallee 16, 28359 Bremen (nachfolgend „STRATUM“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant“) über Beratungs-, Coaching-, Workshop- und Umsetzungsleistungen.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Abweichende Bedingungen des Mandanten gelten nur, wenn STRATUM ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

Für Mitgliedschaften im Club Magicline by STRATUM gelten die Bedingungen der Stratum Multiservice UG (haftungsbeschränkt) auf clubmagicline.com.

Für offene Online-Workshops, die über stratumconsulting.de/workshops gebucht werden, gelten die Teilnahmebedingungen für Workshops der Stratum Multiservice UG (haftungsbeschränkt). Diese AGB gelten für Inhouse-Workshops.

2. Vertragsschluss

Angebote von STRATUM sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mandant ein Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail oder durch Unterschrift, oder eine Leistung über ein Buchungssystem verbindlich bucht.

Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

STRATUM erbringt Beratungs- und Coachingleistungen als Dienstleistung. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Ein Werk mit Abnahme ist nur geschuldet, wenn das Angebot dies ausdrücklich vorsieht, etwa ein bestimmtes Dokument oder Konzept.

STRATUM erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wo eine solche nötig ist, etwa bei der rechtlichen Einordnung von NIS2-Pflichten, weist STRATUM darauf hin.

Eine Zertifizierung, etwa nach ISO 27001, erteilt eine unabhängige Zertifizierungsstelle. STRATUM bereitet sie vor, kann sie aber nicht zusichern.

STRATUM darf qualifizierte Dritte einsetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Mandanten bleibt bei STRATUM.

4. Fördermittel

Viele Leistungen sind förderfähig, etwa über INQA-Coaching. Über eine Förderung entscheidet allein die zuständige Stelle.

STRATUM unterstützt bei den für die Förderung nötigen Unterlagen, soweit dies vereinbart ist. Für die Voraussetzungen auf Seiten des Unternehmens, etwa Unternehmensgröße, Fristen und Eigenanteil, ist der Mandant verantwortlich.

Der Vergütungsanspruch von STRATUM besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt oder ausgezahlt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5. Mitwirkung des Mandanten

Der Mandant stellt alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner, die STRATUM für die Leistung anfordert, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übermittlung der Anforderung bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.

Stellt der Mandant die angeforderte Mitwirkung nicht innerhalb dieser 7 Kalendertage bereit, ist STRATUM berechtigt, die betroffene Leistung als erbracht abzurechnen. Einer gesonderten Fristsetzung bedarf es nicht.

Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

6. Abnahme bei Werkleistungen

Ist ausnahmsweise ein Werk geschuldet, zeigt STRATUM dessen Fertigstellung in Textform an. Der Mandant prüft es innerhalb von 14 Kalendertagen. Rügt er in dieser Frist keinen konkret bezeichneten wesentlichen Mangel, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Folge weist STRATUM in der Fertigstellungsanzeige hin.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Vergütung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.

Ist eine Ratenzahlung vereinbart und gerät der Mandant mit einer Rate länger als 14 Kalendertage in Verzug, wird nach einer Mahnung in Textform der gesamte offene Betrag sofort fällig.

Reise- und Nebenkosten werden nur erstattet, wenn sie im Angebot vereinbart sind.

8. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Mandanten ist ausgeschlossen.

Laufzeit und Kündigungsfristen laufender Betreuungsverträge (Retainer) ergeben sich aus dem Angebot.

Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigt der Mandant einen Projektvertrag vorzeitig, ohne dass ein von STRATUM zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, bleibt der Anspruch von STRATUM auf die vollständige vereinbarte Vergütung bestehen. Ersparte Aufwendungen werden nicht angerechnet.

Kündigungen bedürfen der Textform.

9. Nutzungsrechte

An Konzepten, Analysen, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Mandant nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene, interne Zwecke.

Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Weiterverkauf sind nur mit Zustimmung von STRATUM in Textform zulässig. Erlaubt ist die Weitergabe an Fördermittelgeber, Prüfer und Berater des Mandanten im Rahmen ihrer Aufgaben.

STRATUM darf allgemeines Fachwissen sowie nicht mandantenspezifische Methoden, Vorlagen und Werkzeuge weiter nutzen.

10. Haftung

STRATUM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet STRATUM nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für die Entscheidung einer Förderstelle oder einer Zertifizierungsstelle übernimmt STRATUM keine Gewähr.

11. Vertraulichkeit und Referenzen

Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Unterlagen vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.

Beide Seiten verpflichten ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend.

Den Namen des Mandanten nennt STRATUM als Referenz nur mit dessen Zustimmung in Textform.

12. Datenschutz

Verarbeitet STRATUM im Auftrag des Mandanten personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Bremen, soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anbieter

STRATUM Consulting ist eine Marke der

Stratum Handelsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)

Marcusallee 16, 28359 Bremen

Amtsgericht Bremen, HRB 41459 HB