Wer gefördert wird
- Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.
- Seit mindestens zwei Jahren am Markt.
- Mindestens eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person, gerechnet in Vollzeit.
- Auch Angehörige Freier Berufe und gemeinnützige Unternehmen.
Nicht gefördert werden unter anderem Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung ab 25 %, Unternehmen in Insolvenz und reine Minijob-Betriebe. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.