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INQA-Coaching · Förderung

INQA-Coaching: 80 % Förderung für Veränderung im Betrieb

INQA-Coaching ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des ESF Plus. Es übernimmt 80 % des Beratungshonorars für bis zu 12 Beratungstage, wenn sich Arbeitsorganisation oder Personalpolitik durch die Digitalisierung verändern. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind.

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45 Minuten · kostenlos und unverbindlich

Stand: Oktober 2026 · Grundlage: Förderrichtlinie INQA-Coaching vom 12. Juni 2026

80 %
des förderfähigen Beratungshonorars übernimmt die Förderung.
12 Tage
Beratung höchstens, förderfähig bis 1.200 € netto je Tag.
7 Monate
Zeit für das Coaching ab Ausgabe des Schecks.
Juni 2028
Bis dahin werden nach der Richtlinie Coaching-Schecks ausgegeben.

Wer gefördert wird

  • Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.
  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.
  • Seit mindestens zwei Jahren am Markt.
  • Mindestens eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person, gerechnet in Vollzeit.
  • Auch Angehörige Freier Berufe und gemeinnützige Unternehmen.

Nicht gefördert werden unter anderem Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung ab 25 %, Unternehmen in Insolvenz und reine Minijob-Betriebe. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.

Wofür es das Coaching gibt

Gefördert wird Beratung zu Veränderungen in Personalpolitik und Arbeitsorganisation, die mit der Digitalisierung im Betrieb zusammenhängen. Typische Themen aus unserer Praxis:

  • Abläufe und Zuständigkeiten neu ordnen, wenn neue Software kommt
  • Organigramm, Stellenbeschreibungen und Vertretungsregeln
  • Wissen sichern, bevor erfahrene Mitarbeiter gehen
  • Einarbeitung und interne Kommunikation neu aufsetzen

Das Coaching ist beteiligungsorientiert: Ihr Team arbeitet mit, statt nur ein Ergebnis vorgelegt zu bekommen.

So läuft die Förderung

  • Erstberatung: Eine INQA-Beratungsstelle in Ihrer Region prüft kostenlos Ihren Veränderungsbedarf und die Fördervoraussetzungen.
  • Scheck: Passt alles, stellt die Beratungsstelle einen INQA-Coaching-Scheck aus.
  • Coach: Sie wählen einen autorisierten Coach aus dem INQA-Coaching-Pool. Stefan Haake ist autorisierter INQA-Coach.
  • Coaching: bis zu 12 Beratungstage innerhalb von sieben Monaten.
  • Erstattung: Sie bezahlen die Rechnung und erhalten nach Abschluss und Prüfung 80 % des förderfähigen Honorars erstattet. Den Antrag reichen Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss ein.

Ihr Eigenanteil

Ein Rechenbeispiel: Bei 12 Beratungstagen zum förderfähigen Höchstsatz von 1.200 € netto beträgt das Honorar 14.400 € netto. Davon übernimmt die Förderung 80 %, also 11.520 €. Ihr Eigenanteil liegt bei 2.880 € netto.

Fahrt- und Nebenkosten sind nicht förderfähig. Unternehmen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können den Bruttobetrag ansetzen.

So gehen wir vor

Vom Erstgespräch zum Coaching.

  1. Erstgespräch mit uns

    45 Minuten, kostenlos. Wir klären, ob Ihr Vorhaben zum Programm passt und welche Themen im Mittelpunkt stehen sollen.

  2. Erstberatung und Scheck

    Die INQA-Beratungsstelle prüft und stellt den Scheck aus. Wir sagen Ihnen vorher, was Sie dafür vorbereiten sollten.

  3. Coaching in Phasen

    Analyse, Konzept und Umsetzung mit Ihrem Team, vor Ort und online, in bis zu 12 Beratungstagen.

Aus der Praxis

Maschinenbau

Metallbau und Landtechnik · BAFA und INQA-Coaching

Sieben Sparten, kaum dokumentierte Abläufe, und fast jede Entscheidung lag beim Geschäftsführer. Wir haben das Sortiment bewertet, ein klares Kernsortiment festgelegt und die Organisation neu geordnet.

Erarbeitet

Entscheidung für ein fokussiertes Kernsortiment, ein Soll-Organigramm mit sechs Bereichen, Stellenbeschreibungen, Regeln für Vertretung und Entscheidungsbefugnisse sowie eine Nachfolgeplanung.

FAQ

Häufige Fragen.

Wer kann INQA-Coaching beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, Sitz in Deutschland, mindestens zwei Jahren am Markt und mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person.

Wie hoch ist unser Eigenanteil?

20 % des förderfähigen Honorars. Bei 12 Beratungstagen zu 1.200 € netto sind das 2.880 € netto.

Müssen wir die Kosten vorstrecken?

Ja. Sie bezahlen die Rechnung und erhalten nach Abschluss und Prüfung 80 % des förderfähigen Honorars erstattet.

Können wir den Coach selbst wählen?

Ja. Die Beratungsstelle vermittelt keine Coaches. Sie wählen einen autorisierten Coach aus dem INQA-Coaching-Pool.

Gibt es INQA-Coaching auch für IT-Sicherheit?

Nur soweit es um Arbeitsorganisation oder Personalpolitik im Zuge der Digitalisierung geht, etwa um Zuständigkeiten, Abläufe und Schulung im Team. Reine IT-Sicherheitsberatung ist nicht Gegenstand des Programms.

Bis wann gibt es das Programm?

Coaching-Schecks werden nach der aktuellen Richtlinie bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben. Das Coaching muss spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein.

Prüfen Sie Ihre Förderung.

Im Erstgespräch klären wir, ob Ihr Vorhaben zum INQA-Coaching passt und wie der Weg zum Scheck aussieht.

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Quellen und Stand

  • Förderrichtlinie INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Juni 2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 22.06.2026 B2)
  • Förderdatenbank des Bundes: INQA-Coaching

Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Richtlinie.