Wer betroffen ist
Entscheidend sind zwei Fragen: In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig, und wie groß ist es?
- Besonders wichtige Einrichtungen: Sektoren der Anlage 1, zum Beispiel Energie, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr, Finanzwesen sowie Informationstechnik und Telekommunikation. Schwelle: ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme.
- Wichtige Einrichtungen: Sektoren der Anlage 1 oder 2 ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und mehr als 10 Mio. € Bilanzsumme.
- Einige Einrichtungen fallen unabhängig von ihrer Größe unter das Gesetz, etwa Betreiber kritischer Anlagen.
Im Mittelstand oft übersehen: Zur Anlage 2 gehört das verarbeitende Gewerbe, darunter Maschinenbau, die Herstellung elektrischer Ausrüstungen, von Datenverarbeitungsgeräten und elektronischen Erzeugnissen, von Kraftwagen und Kraftwagenteilen sowie von Medizinprodukten. Ein Maschinenbauer mit 60 Beschäftigten kann also betroffen sein.
Tätigkeiten, die im Verhältnis zur gesamten Geschäftstätigkeit vernachlässigbar sind, können bei der Einordnung unberücksichtigt bleiben. Diese Abwägung sollten Sie dokumentieren.